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Influencer und Content Creator erzielen über Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube oft beträchtliche Einnahmen – etwa durch Produktplatzierungen, Werbepartnerschaften oder Affiliate-Links. Doch was viele übersehen: Auch diese Einnahmen müssen versteuert werden. Wer sie nicht beim Finanzamt angibt, begeht Steuerhinterziehung – und sollte sich dringend von einem erfahrenen Anwalt für Steuerrecht beraten lassen.
In unserem aktuellen Rechtstipp auf anwalt.de erklärt die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, welche steuerlichen Pflichten für Influencer gelten und wie ein spezialisierter Anwalt bei Steuerprüfungen und Steuerstrafverfahren helfen kann:
Unser Tipp: Schon kleine, nicht gemeldete Einnahmen aus Social Media können strafrechtlich relevant sein. Eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts für Steuerstrafrecht kann nicht nur vor hohen Nachzahlungen schützen, sondern auch das Risiko eines Strafverfahrens erheblich reduzieren.
Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer berät bundesweit Influencer, Selbstständige und Unternehmer, die im digitalen Bereich tätig sind. Als erfahrene Anwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Einnahmen, bei der Kommunikation mit dem Finanzamt sowie bei laufenden Steuerprüfungen.
📞 Sie möchten Ihre Einnahmen aus Instagram & Co. rechtssicher absichern oder benötigen anwaltliche Hilfe bei einer Steuerprüfung? Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite.
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