21.11.2016

Kampf gegen Steuerhinterzieher wird weiter verschärft

Berichte über Panama-Papers und die Kanzlei Mossack & Fonseca haben Anfang des Jahres die immer kleiner werdende Gemeinde der Steuerhinterzieher aufgeschreckt. Nachdem sich bereits vor drei Jahren die Steueroasen auf dem europäischen Kontinent von ihrem Bankgeheimnis verabschiedet haben und viele Staaten weltweit den automatischen Informationsaustausch für sich entdeckt haben, verstärkte sich die Nachfrage nach Briefkastenfirmen in Übersee um ein Vielfaches. Die Kanzlei Mossack & Fonseca unterstützte Gründungswillige bei der Gründung ihrer Briefkastenfirma, bis die weltweite Berichterstattung ihr Einhalt gebot. Dennoch bleiben Briefkastenfirmen ein beliebtes Instrument zur Verschleierung von Geldflüssen.

Offenlegung von Geschäftsbeziehungen

Dieser Modeerscheinung will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble einen Riegel vorschieben. Mit seinem Gesetzentwurf geht der Minister in die Vollen: Deutsche Steuerpflichtige müssen in Zukunft alle Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen offenlegen. Und zwar unabhängig davon, ob sie an der Firma beteiligt sind oder ob sie Geschäfte mit der Firma machen. Das Bußgeld für Nichtbeachtung dieser Vorschrift liegt bei bis zu 50.000 Euro. Damit soll eine Verschleierung über Strohmänner verhindert werden.

Auch Banken an der Durchsetzung beteiligt

Das Gesetz sieht außerdem eine teilweise Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses vor. Und damit die Banken auch ein Eigeninteresse an der Durchsetzung des Gesetzes haben, haften sie für Steuerausfälle, die durch die Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht entstehen. So erleichtert sich der Finanzminister nicht nur die Bestrafung von Steuerhinterziehungen in der Vergangenheit, sondern schreckt auch künftige Steuerhinterzieher ab. Die Gefahr einer Entdeckung steigt stark an, wenn der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passiert hat.

Beteiligung von Briefkastenfirmen begründet besonders schwere Steuerhinterziehung

Bislang richten sich die Schwere der Steuerhinterziehung und damit die zu erwartende Strafe sowie die Verjährung insbesondere nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Künftig soll auch die Beteiligung einer Briefkastenfirma zu einer Bestrafung wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung führen. Damit steigt die Verjährung – und damit der Zeitraum, für den die Steuern nachgezahlt werden müssen – auf zehn Jahre.

Nationale Transparenz wirkt auch international

Durch die neue Transparenz ist die Gefahr, im Inland als Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, deutlich gestiegen. Dann ist es unerheblich, wo das Vermögen versteckt ist und ob sich die Regierung des bestreffenden Staates bereits dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung angeschlossen hat oder nicht.

Selbstanzeige jetzt noch möglich

Wir können es nicht oft genug wiederholen: Solange Ihre Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde, können Sie noch eine Selbstanzeige abgeben, die in den allermeisten Fällen zur völligen Straffreiheit, zumindest aber zur Strafminderung führt. Nehmen Sie Kontakt über unsere zentrale Rufnummer 0234/338 53 171 oder per E-Mail an info(at)jfm24.de auf und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Beratung durch einen unserer im Steuerstrafrecht erfahrenen Fachanwälte für Steuerrecht. Wir beraten im gesamten Bundesgebiet.

 

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